EUROC schlägt vor und empfiehlt nachdrücklich, dass sich Eigentümer, die Bedenken oder Fragen zu ihrem Teilzeitnutzungsrecht haben, immer zuerst an das Managementteam oder den Vertreter des Eigentümerausschusses in ihrem Club wenden sollten.
Eigentümer, die sich nicht mit ihren Clubs oder Ausschussvertretern in Verbindung setzen, um ihr Teilzeitnutzungsrecht zu besprechen und sich an eine dritte Partei zu wenden, könnten Opfer eines Teilzeitnutzungsbetrugs werden und große Geldbeträge verlieren.