Eine neue Ära des Verbraucherschutzes - was Sie wissen müssen

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Die Welt des Direktmarketings, insbesondere der Kaltakquise, steht vor einem monumentalen Wandel. Ein bahnbrechendes Gesetz, der Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 (DMCC Act), ist im April 2025 in Kraft getreten und läutet eine neue Ära des Verbraucherschutzes ein. Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA) wird mit beispiellosen Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet. In diesem Artikel wird untersucht, was diese Änderungen für Unternehmen bedeuten, die im Direktmarketing tätig sind, und wie sich das DMCC-Gesetz grundlegend von der bisherigen Gesetzgebung unterscheidet.

Schärferer Fokus auf unlautere Geschäftspraktiken (UCPs)

Der DMCC Act baut auf dem DMCC Act auf und aktualisiert das Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor unlauterem Handel von 2008 (CPRs)und verschärft das Verbot "unlauterer Geschäftspraktiken". Für Kaltakquisiteure bedeutet dies ein wesentlich strengeres Umfeld.

Aggressive Praktiken auf dem Prüfstand

Kaltakquise, die hartnäckig und belästigend ist oder darauf abzielt, unangemessenen Druck auf die Verbraucher auszuüben, fällt nun ausdrücklich unter die Definition "aggressiver Praktiken". Das Gesetz nennt ausdrücklich "unerwünschte und anhaltende Marketinganrufe" als verbotene unlautere Praxis und lässt keinen Raum für Unklarheiten. Dies ist eine wichtige Klarstellung, die direkt auf eine häufige Verbraucherbeschwerde eingeht.

Hartes Durchgreifen bei irreführenden Informationen

Jeder Fall, in dem Kaltakquisiteure falsche oder irreführende Informationen geben oder absichtlich wichtige Details weglassen, die die Entscheidung eines Verbrauchers beeinflussen könnten (z. B. Preise, Produktmerkmale oder Unternehmensreferenzen), wird als irreführende Handlung oder Unterlassung betrachtet - eine verbotene unlautere Geschäftspraxis. Dies stärkt die bestehenden Bestimmungen durch klarere Definitionen und eine solidere Rechtsgrundlage für die Durchsetzung.

Schutz von gefährdeten Verbrauchern

Das DMCC-Gesetz legt großen Wert auf den Schutz "gefährdeter Verbraucher". Wenn sich herausstellt, dass Kaltakquisiteure gezielt Personen ansprechen oder ausnutzen, die aufgrund von Faktoren wie Alter, körperlicher oder geistiger Gesundheit oder schwierigen Lebenssituationen besonders anfällig sind, wird die Schwere der unlauteren Praxis verstärkt, was zu strengeren Strafen führt. Dies ist eine bedeutende Verbesserung, die den am stärksten gefährdeten Personen eine zusätzliche Schutzschicht bietet.

Die neuen und verstärkten Durchsetzungsbefugnisse der CMA

Der vielleicht folgenreichste Aspekt des DMCC-Gesetzes für Direktvermarkter ist die drastische Ausweitung der Durchsetzungsmöglichkeiten der CMA. Dies stellt eine deutliche Abkehr von der früheren Gesetzgebung dar, bei der die Befugnisse der CMA begrenzter waren und häufig ein gerichtliches Eingreifen erforderten.

Direkte Sanktionsbefugnisse werden das Spiel verändern

Die CMA hat nun die direkte Befugnis, erhebliche Geldstrafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen das Verbraucherrecht verstoßen, auch im Zusammenhang mit unlauterem Handel, ohne das Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses. Dies ist ein wichtiger Schritt, der die Durchsetzung der Vorschriften wesentlich effizienter und unmittelbarer macht. Diese Geldbußen können lähmend sein und bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 300.000 £ für Verstöße gegen den Verbraucherschutz. Darüber hinaus wurden auch Sanktionen für administrative Verstöße (z. B. Nichteinhaltung von Anweisungen der CMA) und für Verstöße im Rahmen von Ermittlungen (z. B. Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen) eingeführt.

Gestärkte Ermittlungsbefugnisse: Die Möglichkeiten der CMA, Informationen anzufordern und Untersuchungen zu mutmaßlichen Verstößen durchzuführen, wurden erheblich gestärkt. Unternehmen, die den Informationsanfragen nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Geldbußen rechnen, was den Ermittlungsprozess vereinfacht.

Umfassende Abhilfemaßnahmen: Neben Geldbußen kann die CMA nun auch "verstärkte Verbraucherschutzmaßnahmen" verhängen. Diese können Unternehmen dazu verpflichten, betroffene Verbraucher zu entschädigen, verbesserte Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften einzuführen oder klarere und transparentere Marktinformationen bereitzustellen. Damit steht ein breiteres Spektrum an Abhilfemaßnahmen zur Verfügung als bisher.

EUROC schützt Timesharing-Verbraucher in Europa

Koexistenz mit bestehenden Vorschriften: Was ist anders?

Für Unternehmen ist es wichtig zu verstehen, dass das DMCC-Gesetz zwar den Verbraucherschutz erheblich verbessert, aber nicht nicht die bestehenden Vorschriften ersetzen für Direktmarketing. Die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (PECR) bleiben fest in Kraft. Die PECR regelt insbesondere unerbetene Marketinganrufe und andere elektronische Kommunikation, wobei in den meisten Fällen eine ausdrückliche Zustimmung oder ein "soft opt-in" sowie die strikte Einhaltung des Telefonpräferenzdienstes (TPS) erforderlich ist. zusätzliche, leistungsfähige Ebene der Durchsetzung. Der PECR enthält zwar die Regeln für wie Direktmarketing durchgeführt werden kann, gibt das DMCC-Gesetz der CMA die Möglichkeit, wesentlich härtere Strafen für Praktiken zu verhängen, die bereits nach den bestehenden Rechtsvorschriften als unlauter oder nicht konform gelten. So würde zum Beispiel ein hartnäckiger Cold Call, der gegen die PECR verstößt, weil er sich nicht an die TPS hält, nun auch unter die Bestimmungen des DMCC Act zu aggressiven Praktiken fallen, was zu viel höheren Geldstrafen führen kann, die direkt von der CMA verhängt werden.

Die Botschaft ist klar für Kaltakquisiteure

Das Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucher 2024 sendet eine unmissverständliche Botschaft an die Direktmarketingbranche:

 

  • Das Gesetz bekräftigt unmissverständlich die Rechtswidrigkeit von aggressive, beharrliche oder irreführende Kaltakquise.

 

  • Sie gibt der CMA neue, beeindruckende Instrumente an die Hand zu ermitteln und hohe Geldstrafen zu verhängen gegen Unternehmen (und möglicherweise Einzelpersonen), die sich derartiger Praktiken bedienen.

 

  • Unternehmen, die in irgendeiner Form Direktmarketing betreiben, einschließlich Kaltakquise, müssen dringend ihre derzeitigen Praktiken überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des DMCC-Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken in Verbindung mit den bestehenden Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften vollständig eingehalten werden.

 

Das übergreifende Ziel des DMCC-Gesetzes besteht darin, einen fairen Umgang mit den Verbrauchern zu fördern und Praktiken, die sie irreführen, belästigen oder ausnutzen, entschieden zu unterbinden. Kaltakquise, die ohne Rücksicht auf Verbraucherrechte und ethische Standards betrieben wird, ist ein Paradebeispiel für eine Praxis, die nun fest im Fadenkreuz dieses verschärften Rechtsrahmens steht.

Was ist mit dem übrigen Europa?

In vielen europäischen Ländern gibt es spezielle Gesetze oder eine strenge Durchsetzung der oben genannten Grundsätze, die für Cold Calling besonders wichtig sind.

 

Spanien: Spanien hat kürzlich sehr strenge Maßnahmen eingeführt. Ab dem 7. Juni 2025 sind Werbeanrufe von Mobiltelefonnummern oder versteckten/nicht zugewiesenen Nummern aus verboten. Die Unternehmen müssen Festnetzanschlüsse, 800/900er-Nummern oder spezielle, von den Betreibern zugewiesene Codes verwenden. Jeder Vertrag ohne ausdrückliche und überprüfbare Zustimmung wird als nichtig betrachtet, und die Zustimmung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Die Geldbußen können bis zu 2 Millionen € betragen. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines fast vollständigen Opt-in-Modells für Cold Calls.

 

Deutschland: In Deutschland gibt es seit jeher sehr strenge Vorschriften, die häufig eine ausdrückliche vorherige Zustimmung (Opt-in) für Marketinganrufe bei Verbrauchern verlangen. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstärkt dies noch, indem es unerbetene kommerzielle Kommunikation ohne vorherige Zustimmung als "unzumutbare Belästigung" einstuft. Selbst im B2B-Bereich muss die "mutmaßliche Zustimmung" auf einer sehr soliden Grundlage beruhen, was häufig ein vorheriges aktives Interesse des Empfängers an den angebotenen Waren oder Dienstleistungen bedeutet. Die Datenschutz-Grundverordnung hat diesen "Opt-in"-Ansatz weiter gefestigt.

 

Frankreich: Ähnlich wie Deutschland geht auch Frankreich zu einer strengen Opt-in-Regelung für Telefonmarketing an Verbraucher über. Ab dem 1. Januar 2026 wird die vorherige und ausdrückliche Zustimmung für die meisten Telefonmarketingaktivitäten obligatorisch sein. Es gibt eine begrenzte Ausnahme für bestehende Vertragsbeziehungen, aber Transparenz und die Möglichkeit, die Zustimmung zurückzuziehen, sind von zentraler Bedeutung. Bei Nichteinhaltung können Geldbußen bis zu 375 000 € verhängt werden.

 

Irland: Irland hält sich im Allgemeinen an die ePrivacy-Verordnungen, die eine Zustimmung für unerbetene Marketinganrufe bei Einzelpersonen verlangen. Es gibt auch nationale "Opt-out"-Register, die dem TPS des Vereinigten Königreichs ähneln.

 

Italien: Nach italienischem Recht ist für Telefonmarketing-Anrufe bei Verbrauchern generell eine vorherige Zustimmung erforderlich. Es gibt ein öffentliches Widerspruchsregister, in das sich Verbraucher eintragen können, um unerbetene Anrufe zu vermeiden.

 

Nordische Länder (z. B. Finnland, Schweden): Diese Länder haben oft strenge Verbraucherschutz- und Datenschutzgesetze. Es gibt zwar Unterschiede, aber der allgemeine Trend ist Der Trend geht dahin, die Zustimmung für Cold Calls zu verlangen, und robuste "Bitte nicht anrufen"-Register sind weit verbreitet.

Schlussfolgerung

Die jüngste Einführung neuer Rechtsvorschriften, die den Vollzugsbehörden erweiterte Befugnisse einräumen, ist ein wichtiger positiver Schritt für die Timesharing-Branche im Vereinigten Königreich. Dieser gestärkte Rahmen wird die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, vereinfachen und es leichter machen, skrupellose Betreiber zur Verantwortung zu ziehen. Auch wenn das volle Ausmaß der Durchsetzung und der strafrechtlichen Verfolgung von Unternehmen, die es auf gegenwärtige und frühere Timesharing-Eigentümer abgesehen haben, noch abzuwarten bleibt, ist diese Gesetzgebung ein klares Signal für einen verstärkten Schutz der Verbraucher.

 

Auswirkungen für seriöse Timesharing-Unternehmen

Für Timesharing-Anlagen, die weiterhin glaubwürdige, hochintegrierte Produkte anbieten, ist es von entscheidender Bedeutung, diese neuen Vorschriften genau zu beachten. Eine gründliche Überprüfung der aktuellen Verkaufs- und Marketingpraktiken ist unerlässlich, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Diese neue Gesetzgebung im Vereinigten Königreich spiegelt ähnliche Maßnahmen wider, die in anderen europäischen Ländern umgesetzt werden, und deutet auf einen allgemeinen Trend zu mehr Verbraucherschutz hin, was für den Timesharing-Sektor nur gut sein kann.

 

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