Ihre Rechte verstehen: Wann dürfen Lieferanten Sie trotz vertraglicher Rechte noch kontaktieren?

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Im Zeitalter des Datenschutzes ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihre Rechte im Rahmen von Vorschriften wie der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) kennen. Obwohl Sie die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten haben, können Situationen entstehen, in denen scheinbar widersprüchliche Interessen auftauchen. Ein solches Szenario betrifft Verträge und die Kommunikation mit Lieferanten. Es stellt sich die Frage, ob ein Lieferant Sie in Bezug auf Ihren Vertrag kontaktieren darf, auch wenn Sie widersprechen, und wenn ja, unter welchen Umständen?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass ein bestehender Vertrag Ihre Rechte nach der DSGVO nicht aufhebt. Während der Vertrag Ihre Zustimmung zu bestimmten Datenverarbeitungsaktivitäten festlegt, gewährt Ihnen die DSGVO grundlegende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten, darunter:

 

  • Recht auf Zugang: Sie können eine Kopie Ihrer persönlichen Daten, die sich im Besitz des Anbieters befinden, anfordern und erhalten.
  • Recht auf Berichtigung: Sie können unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen lassen.
  • Recht auf Löschung: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Widerspruch: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für bestimmte Zwecke, einschließlich Marketing, widersprechen.

 

Das Widerspruchsrecht ist jedoch mit Nuancen versehen. Während Sie Marketing- oder Werbematerialien widersprechen können, erkennt die DSGVO berechtigte Interessen als rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung von Daten an. Das bedeutet, dass Lieferanten Sie weiterhin wegen Ihres Vertrags kontaktieren können, auch wenn Sie widersprechen, solange sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Das berechtigte Interesse verstehen:

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Mobiltelefonvertrag. Der Anbieter hat ein berechtigtes Interesse daran, Sie über Aktualisierungen Ihres Tarifs, Abrechnungsprobleme oder Netzausfälle zu informieren.

 

Diese Mitteilungen sind entscheidend für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die sie Ihnen gegenüber haben. Ebenso kann es sein, dass sie Sie über potenzielle Sicherheitsbedrohungen oder Serviceänderungen informieren müssen, die sich direkt auf Ihren Vertrag auswirken.

 

Der Schlüssel liegt in der Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse des Anbieters und Ihren Datenschutzrechten. Die Kommunikation sollte notwendig und relevant sein und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Interesse stehen. Das Versenden von wöchentlichen Werbe-E-Mails auf der Grundlage Ihres Vertrags würde beispielsweise nicht unter diese Kategorie fallen, da es für die Erfüllung des Vertrags nicht notwendig ist und zu stark in Ihre Privatsphäre eingreift.

Datenschutz-Grundverordnung und berechtigtes Interesse - Die relevante Passage:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt".

In dieser Bestimmung heißt es, dass berechtigte Interessen die Datenverarbeitung zwar rechtfertigen, diese Interessen jedoch nicht unverhältnismäßig gegen Ihre Datenschutzrechte verstoßen dürfen.

Beispiel:

Nehmen wir an, ein Dienstleistungsanbieter hat Ihre Kontaktdaten in seinem System. Ihr Vertrag mit Ihnen erlaubt es ihnen, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, die für Ihren derzeitigen Vertrag relevant sind. Zwar kann er Sie auf der Grundlage seines berechtigten Interesses per E-Mail über diese Angebote informieren, doch verstößt es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Sie mit irrelevanten Werbebotschaften zu bombardieren. Sie können einem solchen übermäßigen Marketing widersprechen, und der Anbieter muss Ihren Widerspruch respektieren.

Schützen Sie Ihre Rechte:

Anbieter haben zwar bestimmte Rechte, Sie im Rahmen Ihres Vertrags zu kontaktieren, aber denken Sie daran, dass die Datenschutz-Grundverordnung Ihnen mehr Rechte einräumt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Anbieter seine berechtigten Interessen überschreitet oder gegen Ihre Datenschutzrechte verstößt, haben Sie Möglichkeiten:

  • Einspruch gegen bestimmte Formen der Kommunikation: Geben Sie klar und deutlich an, gegen welche Art von Kommunikation Sie Einspruch erheben, und der Anbieter muss sich daran halten.
  • Beschweren Sie sich bei Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde: Diese Behörden bearbeiten Beschwerden über die DSGVO und können mögliche Verstöße untersuchen.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte schwerwiegend verletzt wurden, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

 

Schlussfolgerung:

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anbieter und Ihrem Recht auf Datenschutz her. Wenn Sie das Konzept des berechtigten Interesses verstehen, können Sie Situationen meistern, in denen ein Anbieter Sie wegen Ihres Vertrags kontaktiert. Denken Sie daran, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Daten zu schützen und sicherzustellen, dass die Kommunikation verhältnismäßig und notwendig ist. Wenn Sie Ihre Rechte wahrnehmen und informiert sind, können Sie die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen bestehender Verträge behalten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie sollten einen Rechtsbeistand aufsuchen, um sich über Ihre Datenschutzrechte zu informieren.

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